Ja, Selfpublisher müssen auf vieles achten … Wer Grafikerinnen, Illustratoren, Texterinnen und/oder Webdesigner beauftragt – und dafür mehr als 450.- Euro im Jahr ausgibt – muss  diese Menschen, wenn sie freie Dienstleister/innen sind, seinerseits bei der Künstlersozialkasse melden. Und dafür derzeit 4,2 Prozent dessen an die Künstlersozialkasse abgeben, was an kreativer Arbeit bezahlt wurde. Denn die Künstlersozialkasse ist eine klassische Solidargemeinschaft aus produzierenden und konsumierenden Menschen.

Wie geht es, wer muss was, wann und wieviel zahlen? Weitere Informationen gibt es hier.

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