Seit 18. Dezember 2019 gilt in Deutschland endlich der gleiche, ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% für e-books und digitale Abo-Magazine. Genau wie für gedruckte Bücher und Zeitschriften schon seit Jahrzehnten!
Ein Glück! Denn dadurch werden viele Dinge einfacher … Abrechnungen für Buchhändlerinnen und Buchhändler und natürlich für Self-Publisher. Und: Verlage wie Selfpublishing-Dienstleister können nun leichter „Pakete schnüren“ – ein Angebot zur Veröffentlichung von gedrucktem Buch auf Nachfrage UND das e-book in einem Rutsch beispielsweise. Das ist für viele Selfpublisher attraktiv. Außerdem werden e-book-Autorinnen und -Autoren wohl auch mehr verdienen. Matthias Matting („Selfpublisherbibel“) liefert ein Rechenbeispiel. Er fragt: „19-7 = 12 Prozent mehr? Nein, tatsächlich etwas weniger. Bei einem E-Book-Preis von 3,99 Euro haben Sie bisher 70 Prozent von 3,35 Euro erhalten. Nun sind es 70 Prozent von 3,73 Euro. Das sind 38 Cent Differenz oder etwas über 11 Prozent.“
Leserinnen und Leser werden nicht direkt etwas davon bemerken, denn der Preis für e-books wird dadurch wohl nicht günstiger. Indirekt aber vielleicht doch, denn das e-book gewinnt durch diesen Entscheidung deutlich an Akzeptanz – schließlich wurde der ermäßigte Steuersatz in Deutschland 1963 mit der Begründung geschaffen, „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ für alle erschwinglich zu machen. Und zu halten. Ja, Bücher wie e-books und andere digitale Medienformen sind lebensnotwendig – dem stimme ich zu. Zitat aus dem focus: „Aber auch Sport, Kultur und öffentlichen Nahverkehr zählten die Väter der Mehrwertsteuer zum Grundbedarf und schufen auch eine Steuersubvention. Man sollte Fußballfieber im Stadion fühlen können, in Konzerten mitgrölen, Opern lauschen, Romane verschlingen, Bus fahren und für die Woche einkaufen können – ohne dass der Staat durch die Mehrwertsteuer die Preise in die Höhe trieb.“