Sollte Titelschutz in Anspruch genommen werden?
Wer jetzt schon weiß, dass er oder sie in einem halben Jahr ein Buch mit Titel XYZ veröffentlichen will, kann genau dafür Titelschutz beantragen. Das muss öffentlich dokumentiert werden und kostet ein bisschen was. Die bekanntesten Anbieter sind:
- der sehr alteingesessene Börsenverein des deutschen Buchhandels, online hier zu finden: https://www.boersenblatt.net/service/titelschutz. Eine Titelschutz-Anzeige kostet da (für Nicht-Mitglieder) 50.- Euro und gilt für ein halbes Jahr
- Ähnlich im „Buchmarkt“, nur für rund 30.- Euro etwas preiswerter, zu finden hier: https://buchmarkt.de/titelschutz/
Das sind die zwei bekanntesten – es gibt allerdings noch weitere. Wichtig ist in jedem Fall: Der Titelschutz-Anbieter sollte eine “branchenübliche Verbreitung” haben, sprich: Die Großen bieten mehr Sicherheit als unbekannte Kleinere. Im Zweifelsfall also besser nicht den angeblich kostenfreien Anbieter wählen …
Ist Titelschutz wirklich notwendig?
Kommt drauf an, was Sie vorhaben …
Bei Büchern, die sehr zielgenau auf einen bestimmten Titel hin geschrieben werden, wäre es sehr ärgerlich, nach einiger Zeit festzustellen, dass dieser Titel bereits vergeben ist. Dann kann es allerdings auch hinderlich sein, dass man sich mit der Titelschutzanzeige meist nur ein halbes Jahr in Sicherheit weiß – die Anzeige kann allerdings in der Regel auch verlängert werden. Dann eben noch mal ein halbes Jahr (zum gleichen Preis wie zuvor). Im Zweifelsfall hat man dann also schon bis zu 100 Euro ausgegeben. Und wofür? Dafür, dass niemand einem den Wunschtitel vor der Nase wegschnappt – lohnt sich das? Genau das ist dann auch der Bewertungsmaßstab: Notwendig ist eine Titelschutzanzeige nur dann, wenn es exakt DER Titel sein muss und sehr ärgerlich wäre, wenn er jetzt noch frei ist und demnächst vergeben sein könnte. Wie oft kommt das vor? Tja, das ist der Blick in die Glaskugel …
Grundsätzlich gilt:
Eine Titelschutzanzeige ist in keiner Weise Pflicht.
Trotzdem kann es – wie gesagt – gute Gründe dafür geben.
Augen auf bei der Wahl des Buchtitels!
Die Rahmenbedingungen
Wer ein Buch mit einem Titel, den es bereits gibt, auf den Markt bringt, kann in arge Schwierigkeiten geraten. Ich weiß, dass es Selfpublisher gibt, die andere Selfpublisher deswegen verklagen. Und dann schützt noch nicht mal ein offensichtlicher Schreibfehler im Titel vor Strafe. In dem Fall, den ich kenne, standen bei der Urteilsfindung die Strafkosten noch nicht mal ansatzweise im Verhältnis zu den Einnahmen aus dem Buchverkauf – sie überstiegen sie um ein Mehrfaches. Das ist wirklich the worst case ….
Es kann auch freundlicher ablaufen: Dann fragt man vorher entweder bei Verlag, Autorin oder Autor an. Wenn beispielsweise das Buchgenre komplett anders, der Titel aber (fast) gleich ist, werden oft wenig Einwände erhoben. Bei Sachbüchern sowieso. Etwas wie „Der Wald“ oder das siebentausendste „Lehrbuch der Mathematik“ kann gar nicht geschützt sein, denn – ähnlich wie im Urheberrecht – sollte auch bei schützbaren Buchtiteln schon ein bisschen „Schöpfungshöhe“ vorhanden sein.
Der Zeitfaktor
Und dann gibt es noch den Zeitfaktor …. Wenn Autor*innen über 70 Jahre tot sind, werden damit auch ihre Buchtitel wieder „frei“. Das ist eine klare Sache.
Ein bisschen unklarer ist es, wenn das Buch unter dem ursprünglichen Titel vergriffen ist. Eine Faustregel besagt: Fünf Jahre nach dem letzten Erscheinen könnte der Titel wieder verwendet werden. Weil das ja nur Verlage betrifft, ist auch hier das Vorgehen recht klar: Einfach mal freundlich nachfragen! Endet häufig mit einer positiven Antwort. Unter Selfpublishern gilt das Prinzip Hoffnung … Hoffen wir mal, dass man sich freundlich einigen kann, vielleicht auch, indem beide ihren Titel leicht abändern. Denn, wie gesagt: Im Kern geht es vor allem darum, Verwechslungen zu vermeiden und eine mögliche Bekanntheit bestehender Buchtitel zu schützen.
Was lässt sich überhaupt schützen?
Klingt banal, sollte trotzdem mal gesagt werden: Ideen lassen sich nie schützen. Nur „Schöpfungen“ – in unserem Fall Wortschöpfungen. In diesem Sinn ist jeder Buchtitel eine Wortschöpfung. Allein das Wort „Wald“ dagegen wäre es nicht. Das ist schlicht nicht schützbar. Auf die Gefahr hin, dass das eigene Buch in Gesellschaft von vermutlich ziemlich vielen Büchern gleichen Titels auf den Markt käme, wäre das immerhin ein durchaus geschützter Weg bei der Wahl des Buchtitels.
Die Recherche
Sie ist das Allerwichtigste! Denn nur so können Sie feststellen, on es Ihren Titel bereits gibt. Verwenden Sie bitte alle Quellen, die sich finden lassen! Ja, das kostet Zeit und Arbeit … Aber es ist nichts im Vergleich mit dem Ärger und den Kosten bei einer Strafanzeige!
Mögliche Quellen
Sie können gleich schon die zwei oben genannten Organe der Titelschutzanzeige auch zur Recherche nutzen, also Buchmarkt und Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
Ansonsten könnten mögliche Fundstellen sein:
- Das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) ist die zentrale Plattform für den automatisierten Austausch von Produktinformationen in der deutschsprachigen Buchbranche: Metadaten zu rund 2,5 Millionen Titeln aus mehr als 22.000 Verlagen. Zu finden hier: https://www.buchhandel.de/
- Die Deutsche Nationalbibliothek www.dnb.de
- Das waren die wichtigsten Quellen zu in Deutschland erschienen Büchern mit ISBN-Nummern. Natürlich helfen auch google, Bing und andere Suchmaschinen – allerdings nur für einen recht groben Überblick. Nützlicher ist da vielleicht noch google/books
- Amazon vergibt ja bekannterweise keine deutschen ISBN-Nummern – und doch erscheinen unendlich viele Neuerscheinungen dort. Darum bitte unbedingt dort direkt suchen!
- Wenn es ganz dumm läuft, könnte Ihr geplanter Buchtitel auch durch das Markengesetz geschützt sein … Sicherheitshalber also vielleicht noch ein Blick hierhin: https://www.dpma.de/
Überschneidungen …
Wenn Sie etwa ein Kinderbuch mit dem Titel „Der Wald ist rosa“ schreiben wollen und feststellen: Das gibt es schon, allerdings als Sachbuch – dann kommen sich die beiden Bücher ja kaum in die Quere Dann wäre es gut, beim Verlag oder der Autorin, dem Autor – wenn es sich um Selfpublishing handelt – nachzufragen: „Ist das in Ordnung“? Wird es schriftlich – Mail genügt – bestätigt, können Sie Ihr Kinderbuch mit dem Titel veröffentlichen.
Gab es vor fünf Jahren schon mal ein Kinderbuch mit dem Titel, das aber nicht mehr aufgelegt wird, also beim Verlag vergriffen ist: Auch in diesem Fall bitte nachfragen! In aller Regel geht das schnell und problemlos über die Bühne, spart aber möglicherweise böse Erfahrungen…. Denn hierbei handelt es sich vielleicht um eine Überschneidung, die zeitlich schon gar nicht mehr existiert. Doch das können Sie ja nicht wissen. Da ist die entscheidende Frage: Planen Verlag und/oder Autor*in eine Neuauflage? Der wichtigste Protagonist dabei ist zweifelsohne der Mensch, der das Buch geschrieben hat. Denn die Urheberrechte sind und bleiben bei Autor*innen (es sei denn, die sogenannte KI funkt dazwischen …)
Recht ist Recht, nicht nur bei Buchtiteln …
Bisher war immer nur die Rede vom Schutz der Buchtitel – der Beitrag richtet sich schließlich an Selfpublisher …. Doch alles, was ich oben skizziert habe, gilt ganz genauso auch für die Titel anderer „immaterieller Werke“. Etwa für die Titel von Zeitschriften, Filmen, Computerspielen und vielem mehr …
Im Zweifelsfall also bitte immer: Anwält*innen fragen!
Buchtitel, Titelschutzanzeigen, Selfpublishing Buchtitel, Buchtitel im Selbstverlag, Rechte an Buchtiteln, Verlage und Buchtitel, Selfpublisher und Buchtitel, Titelschutz, Titelschutz Bücher, Schutz der Buchtitel, Schutz von Buchtiteln, rechtliche Situation Buchtitel, eigene Buchtitel, Titelschutz, Titelschutz Bücher, Titelschutz und Selfpublishing, Titelschutz aus Verlagssicht, Recht am eigenen Buchtitel, schützenswerte Buchtitel, verfallene Recht an Buchtiteln, Recht an Buchtiteln, wer hat die Recht an Buchtiteln, wie lange sind Buchtitel geschützt, wer schützt Buchtitel
Text und Bild: