Selfpublishing und die VG Wort: Informieren!

Gerade Selfpublisher sollten sich unbedingt auch bei der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort anmelden! Die gibt es bereits seit 1958 und ist durch Selfpublishing und allen Online-Medien wichtiger denn je geworden. Ihr Zweck ist, Autoren und Verlagen bei der Wahrung ihrer Urheberrechte zu helfen. Etwa, indem Abgaben auf potenzielle “Kopierhilfen” von Texten, wie Drucker, Kopierer etc. erhoben werden. Was dabei zusammenkommt (und das ist einiges!), wird größtenteils an die teilnehmenden Verlage und Autoren ausgeschüttet  Dazu müssen sich Selfpublisher aber aktiv anmelden und die Ausschüttung beantragen! Unbedingt machen – denn dieses Geld steht Ihnen zu!

Die Arbeit einer Buchhebamme

Eine Buchhebamme bietet das an, was viele andere auch tun: Menschen auf dem Weg zum eigenen Buch begleiten. Doch nicht nur mit dem Namen bin ich einzigartig … Den habe ich mir nämlich schützen lassen, darf also nur ich verwenden. Ja, ich gebe zu: Darauf bin ich...

Widerrechtliches Zitieren – was genau ist damit gemeint?

Ist Zitieren beim Texteschreiben erlaubt – ja oder nein? Was soll eigentlich ein Schmuckzitat sein? Und gibt es bei alledem für Selfpublisher andere Regeln als für Verlagsautor/innen? Das sind die Fragen, um die es hier gehen soll. Was ist erlaubt, was nicht? Nehmen...

Verlage – Verlagsleistungen – Selfpublishing – Rezensionsexemplare

Klassischerweise gehört das Rezensionsexemplar, dessen Bereitstellung und (selbstständige) Versenden zu den Aufgaben der PR-Abteilung eines Verlags. Macht Sinn, denn ein guter Verlag hat jede Menge Kontakte zu möglichen Multiplikatoren – und auf die kommt es hier ja an.
Wichtig: Bücher, die als Rezensionsexemplare verschickt werden, sind als Werbemaßnahme für die Arbeit des Verlages zu sehen. Darum sind sie „normalerweise“ kostenlos – denn es wird ja immer eine Gegenleistung verlangt: das Schreiben einer Rezension, einer Buchpräsentation, eines Blogbeitrags – was auch immer.

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