18. Dezember 2019: Ab heute nur noch 7% Mehrwertsteuer auf e-books und digitale Abo-Magazine

Seit 18. Dezember 2019 gilt in Deutschland endlich der gleiche, ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% für e-books und digitale Abo-Magazine. Genau wie für gedruckte Bücher und Zeitschriften schon seit Jahrzehnten!

Ein Glück! Denn dadurch werden viele Dinge einfacher … Abrechnungen für Buchhändlerinnen und Buchhändler und natürlich für Self-Publisher. Und: Verlage wie Selfpublishing-Dienstleister können nun leichter „Pakete schnüren“ – ein Angebot zur Veröffentlichung von gedrucktem Buch auf Nachfrage UND das e-book in einem Rutsch beispielsweise. Das ist für viele Selfpublisher attraktiv. Außerdem werden e-book-Autorinnen und -Autoren wohl auch mehr verdienen. Matthias Matting („Selfpublisherbibel“) liefert ein Rechenbeispiel. Er fragt: „19-7 = 12 Prozent mehr? Nein, tatsächlich etwas weniger. Bei einem E-Book-Preis von 3,99 Euro haben Sie bisher 70 Prozent von 3,35 Euro erhalten. Nun sind es 70 Prozent von 3,73 Euro. Das sind 38 Cent Differenz oder etwas über 11 Prozent.“

Leserinnen und Leser werden nicht direkt etwas davon bemerken, denn der Preis für e-books wird dadurch wohl nicht günstiger. Indirekt aber vielleicht doch, denn das e-book gewinnt durch diesen Entscheidung deutlich an Akzeptanz  – schließlich wurde der ermäßigte Steuersatz in Deutschland 1963 mit der Begründung geschaffen, „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ für alle erschwinglich zu machen. Und zu halten. Ja, Bücher wie e-books und andere digitale Medienformen sind lebensnotwendig – dem stimme ich zu. Zitat aus dem focus: „Aber auch Sport, Kultur und öffentlichen Nahverkehr zählten die Väter der Mehrwertsteuer zum Grundbedarf und schufen auch eine Steuersubvention. Man sollte Fußballfieber im Stadion fühlen können, in Konzerten mitgrölen, Opern lauschen, Romane verschlingen, Bus fahren und für die Woche einkaufen können – ohne dass der Staat durch die Mehrwertsteuer die Preise in die Höhe trieb.“

 

Pflichtabgabe Deutsche Nationalbibliothek – was ist das?

Diese Frage richtet sich vor allem an Selfpublisher: Haben Sie die ISBN-Nummer selbst eingekauft? Dann sind Sie in der Pflicht: Die  Deutsche Nationalbibliothek (DNB) ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat einen Sammelauftrag. Das bedeutet: In Deutschland veröffentlichte Medienwerke in körperlicher Form – also Bücher – müssen Sie in zweifacher Ausfertigung, Medienwerke in unkörperlicher Form – also etwa E-Books – in einfacher Ausfertigung abgeliefert werden. Was es dabei alles zu beachten gilt, wann, wohin, Adressen und alle anderen Infos hat Autorenwelt-Chefin Sandra Uschtrin perfekt beschrieben und hier als pdf bereitgestellt.

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