Ist Zitieren beim Texteschreiben erlaubt – ja oder nein? Was soll eigentlich ein Schmuckzitat sein? Und gibt es bei alledem für Selfpublisher andere Regeln als für Verlagsautor/innen? Das sind die Fragen, um die es hier gehen soll.

Was ist erlaubt, was nicht?

Nehmen wir mal den Herrn Goethe. Der ist 1832 gestorben – also eindeutig länger als 70 Jahre tot. Das ist schon mal eine gute Voraussetzung für rechtskonforme Zitate.

Merke: In Deutschland gilt das Urheberrecht bei Texten noch 70 Jahre lang, nachdem der Mensch tot ist, der es geschrieben hat. So lange können die Nachfahren das Urheberrecht noch in Anspruch nehmen. Das tun viele. Doch selbst, wenn sie es nicht tun sollten, haben sie das Recht dazu. Und wer dann das Urheberrecht durch widerrechtliches Zitieren verletzt, handelt NICHT rechtmäßig, kann abgemahnt und mit Geldstrafen belegt werden.

Widerrechtliches Zitieren”?!

Mit “widerrechtlichem Zitieren” meine ich grundsätzlich alles, was nicht rechtskonform ist. Dazu gehören Dinge wie:

  • Urheber/innen werden gar nicht oder kaum verständlich genannt (etwa: unlesbare Mini-Schrift. Oder: Es ist unklar, WO etwas erschienen ist. Oder: einfach nur “Schmidt” – bitte WER?)
  • Es ist gar nicht erst als Zitat ausgewiesen, sieht so aus, als wären es eigene Gedanken, Sätze oder gleich ganze Passagen
  • Falsche Zuordnungen: Ich behaupte mal eben, die “Glocke, fest gemauert in der Erden” sei von Goethe
  • Oder: Die Autorin lebt noch, ich habe aber niemanden um Erlaubnis gefragt. Weder Autor/in noch den Verlag, in dem erschienen ist, was ich da zitiere.

Doch Achtung! Wenn ich ein EIGENES Werk schaffe, angereichert mit einigen Zitaten, dann darf ich das unter bestimmten Umständen durchaus! Korrekt zitiert, versteht sich: In Anführungszeichen gesetzt, Quelle sichtbar und verständlich genannt. Die Betonung liegt dabei auf “eigenem Werk”, juristisch meist als “Werk mit eigener Schöpfungshöhe” bezeichnet.

Erlaubtes Zitieren

Zitieren ist nämlich nicht grundsätzlich verboten. Beim erlaubten Zitieren gilt das Prinzip: Die eigene “Schöpfungshöhe” dessen, was ich schreibe, steht über der Schöpfungshöhe dessen, was ich zitiere. Ich brauche also eigene Ideen, jede Menge eigener Inhalte – und eigene Aussagen, die ich durch das Zitat untermauere. Es geht darum, dass ich mich aktiv mit den Inhalten des Zitats auseinandersetze. Dann ist das Zitat sozusagen “Begleitmusik” zu meinen eigenen Gedanken. Das ist erlaubt. Grundsatz: So viel eigener Text wie möglich, so viel Zitat wie nötig.

Das Genre spielt dabei gar keine Rolle. Das gilt im Sachbuch genauso wie im Roman, für Selfpublishing wie in Literaturzeitschriften, Blogs oder als Verlagsautor/in. Selbst dann, wenn ich zum Beispiel Liedtexte in einem Krimi zitieren will. Gerade Letzteres ist aber alles andere als einfach: Wie will ich mich in einem Krimi inhaltlich überzeugend mit einem Liedtext auseinandersetzen? (Geht natürlich schon … Ist nur nicht gerade leicht.)

Ein Strauss roter Rosen und als Schmuckzitat "Röslein, Röslein, Röslein rot" von Goethe

Und was ist ein Schmuckzitat?!

So etwas wie das Bild zu diesem Beitrag hier: Da steht ein Satz, ein Gedanke, eine Gedichtzeile ganz allein rum. Eher in einer Schmuckfunktion als mit sichtbar inhaltlichem Bezug. Egal, ob auf einem Buchcover, als Motto über einem neuen Kapitel, als Eyecatcher im Online-Beitrag, auf Instagram oder woanders. Egal, ob der Name des Verfassers, der Verfasserin genannt ist oder nicht. Egal, ob Erscheinungsdatum und/oder Ort benannt werden. So lange der Mensch, der es geschrieben hat, nicht mindestens 70 Jahre tot ist, ist so etwas nicht erlaubt. Die Ausnahme von der Regel folgt gleich …

Die wichtigste Frage lautet hier: Setzte ich mich – mit einer eigenen Textschöpfung deutlich sichtbar und aktiv – mit diesem Zitat auseinander oder nicht? Selbst, wenn das Zitat auf Seite zwei eines selbst veröffentlichten Buches prangt – ganz allein, einfach so – und ich auf Seite 77 irgendwie darauf eingehe, ist das nicht rechtskonform. Denn erst mal sehen Leserinnen und Leser ja nur dieses Zitat. Ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung.

Auch hier gibt es eine Ausnahmeregelung. Die ist völlig klar. Und besagt, dass Urheber/in und/oder Verlag einer Veröffentlichung des Zitats in diesem Werk, in diesem Kontext, ausdrücklich zugestimmt haben müssen. Am besten schriftlich. Dann ist es erlaubt,

Genehmigung für Schmuckzitate einholen!

Wie hole ich so eine Genehmigung ein?

Entweder kontaktiere ich den Autor, die Autorin direkt – und bitte sie, mir das schriftlich zu erlauben. Habe ich diese Erlaubnis, weise ich am besten im Impressum direkt darauf hin: “Mit ausdrücklicher Genehmigung von …“ So halte ich mir die (Abmahn-)Anwälte wirkungsvoll vom Hals.

Über den Verlag, in dem mein Zitat ursprünglich publiziert wurde, geht das ebenso: Schriftlich anfragen, bei Genehmigung Verweis ins Impressum. (Gilt übrigens bei Rechten für Grafiken oder Illustrationen und Fotos ganz genauso!)

Interessant ist: Große Verlage haben dazu oft schon ein online automatisiertes Genehmigungsprocedere. Beispiel Suhrkamp Verlag / Insel Verlag / Jüdischer Verlag / Verlag der Weltreligionen / Deutscher Klassiker Verlag (gehören alle zusammen): Da gibt es online ein Formular für Abdruckgenehmigungen. Kostet pro Zitat allerdings mindestens 50 Euro, jedes Zitat muss einzeln beantragt werden. Und die Bearbeitungszeit liegt bei vier bis sechs Wochen. Ziemlich abschreckend, das Ganze. 

 

Noch drei wichtige Hinweise

  1. Für wissenschaftliche Arbeiten, Diplom-, Master und Hausarbeiten wie im gesamten Umfeld von Universitäten und/oder Forschungseinrichtungen kann es durchaus noch mal andere (oft strengere) Zitierregeln geben. Die sind dann in der Regel an die jeweiligen Institute gebunden.
  2. Auch Blogs und Webseiten sind Werke mit geistiger Schöpfungshöhe – da darf ebenfalls nicht ungefragt zitiert (sprich: geklaut) werden.
  3. Ich bin keine Juristin. Wer sich näher mit dem Thema befassen will, sucht besser den Rat echter Jurist:innen. Beispielsweise hier.
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