Es ist noch immer nicht selbstverständlich, dass in der Ausschreibung großer literarischer (und dazu zählen sicher auch Krimis) Wettbewerbe auch ausdrücklich Bücher erwünscht sind, die als Selfpublishing-Titel erschienen sind. Der Schweizer Krimipreis geht mit gutem Beispiel voran: Bücher, die im Selfpublishing erschienen sind, sind da ebenso zugelassen wie E-Books – die müssen jedoch ausgedruckt und geleimt oder geheftet versendet werden. Sogar Hörbücher sind erlaubt – wenn sie als CD angeliefert werden.

Der Preis dient der Förderung der Autorinnen und Autoren, die aus der Schweiz stammen oder dort wohnen, teilnahmeberechtigt sind also alle Autorinnen und Autoren, die entweder einen Wohnsitz in der Schweiz haben, in der Schweiz geboren sind oder das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen. Jede:r darf nur ein Werk einreichen, es muss zwischen 01.01 2020 und 31.03.2021 erstmalig entweder in deutscher, französischer, italienischer, rätoromanischer Sprache oder in Mundart veröffentlicht worden sein. Und es muss sich um Kriminalliteratur – in allen Genres – handeln.

Die Einreichungsfrist beginnt am 01.02.2021 und endet am 15.04.2021. Die Werke müssen in fünffacher Ausfertigung an Thomas Kowa, Niesenweg 19, CH-3125 Toffen versendet werden. Bei Fragen: am besten Mail an tatort@schweizer-krimipreis.ch

Bis 31.07.2021 nominiert die Jury aus den Einsendungen sieben Werke, aus denen Gewinner:in und die beiden Nächstplatzierten bestimmt werden. Der oder die Gewinner:in erhält ein Preisgeld von 5000 CHF, die Zweitplatzierte 3000 CHF, der Dritte 2000 CHF.

Wer mehr erfahren möchte: https://schweizer-krimipreis.ch/

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