KI und Urheberrecht – das ist für mich ein Fass ohne Boden. Alles andere als leicht, darüber zu schreiben. Zu mächtig sind die Interessen der großen Tech-Konzerne, zu schwierig die gesetzlichen Bestimmungen – national und international -, zu schnell verändert sich das alles auch noch permanent. „Normalen“ Nutzerinnen wie mir bleibt am Ende oft nur das Gefühl fürchterlicher Ohnmacht. Und als Nutzerin sehe ich mich an dieser Stelle natürlich auch vor allem in meiner Rolle als Urheberin von Texten.

Ja, ich halte das deutsche Urheberrecht für extrem wichtig, vom Ansatz her sogar für extrem gut, sprich: urheberfreundlich. Und ich wünsche mir nichts mehr, als dass das so bleibt. Doch – leider, leider – es wird schon seit Jahrzehnten von innen her ausgehöhlt. Stichwort „Schmuckzitate“. Darauf gehe ich gleich noch näher ein. Meiner Einschätzung nach hat dieser Umgang mit Zitaten den Boden dafür bereitet, dass wir das Urheberrecht schon lange nicht mehr ernst nehmen, nehmen müssen. Das ist fatal, denn genau in diese Kerbe kann KI mit ihrer Grundhaltung, dass jeder Text verwendet (sprich: geklaut) werden darf, nun ohne große Hürden weiter einschlagen. Zum allergrößten Nachteil von Autorinnen und Autoren – und dazu zähle ich auch jene Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Schreiben (kommerzieller) Texte verdienen.

Was also tun?

Punkt eins: Bewusstsein für das Urheberrecht schaffen. Oder: das Zitatrecht

Hier möchte ich mit dem Blick auf das Zitatrecht beginnen … Dies ist die kleinste Hürde, vor der fast jeder Mensch mal steht, der sich mit dem Schreiben beschäftigt. Doch schon da zeigt sich ganz deutlich, welchen Respekt wir vor den schriftlichen Gedanken anderer Menschen haben … Leider verschwindend wenig. Das Netz ist voll mit Websites, auf denen wild zitiert wird. Ja, die meisten Menschen denken mittlerweile wohl genau darum: „Das scheint also völlig in Ordnung zu sein.“

Nein! Ist es nicht.

Zitieren ist nicht grundsätzlich verboten. Beim erlaubten Zitieren gilt das Prinzip: Die eigene “Schöpfungshöhe” dessen, was ich schreibe, steht über der Schöpfungshöhe dessen, was ich zitiere. Ich brauche also eigene Ideen, jede Menge eigener Inhalte und eigene Aussagen, die ich dann gern durch ein Zitat untermauern kann. Oder mit denen ich diesem Zitat widerspreche. Es geht darum, dass ich mich aktiv mit den Inhalten des Zitats auseinandersetze. Dann ist das Zitat sozusagen “Begleitmusik” zu meinen eigenen Gedanken. Das ist erlaubt. Grundsatz: So viel eigener Text wie möglich, so viel Zitat wie nötig.

Und dann gibt es noch dieses Schmuckzitat – was ist das?! Es ist genau das, wovon manche Websites nur so wimmeln …  Ein Zitat, das eher Schmuckfunktion hat als einen inhaltlichen Bezug. Egal, ob es auf einem Buchcover, als Motto über einem neuen Kapitel, als Eyecatcher im Online-Beitrag, auf Instagram – mit Rosenranken oder ohne – oder woanders steht. Egal, ob der Name des Verfassers, der Verfasserin genannt ist oder nicht. Egal, ob Erscheinungsdatum und/oder Ort benannt werden. So lange der Mensch, der es geschrieben hat, nicht mindestens 70 Jahre tot ist, ist so etwas nicht erlaubt. Die Ausnahme von der Regel folgt gleich …

Die wichtigste Frage lautet hier: Setze ich mich – mit einer eigenen Textschöpfung deutlich sichtbar und aktiv – mit diesem Zitat auseinander oder nicht? Selbst, wenn das Zitat auf Seite zwei meines Buches prangt – ganz allein, einfach so – und ich auf Seite 77 irgendwie darauf eingehe, ist das nicht rechtskonform. Denn erst mal sehen Leserinnen und Leser ja nur dieses Zitat. Mit dem schmücke ich mich sozusagen, ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung.

Ausnahmen

Ja, es gibt eine Ausnahmeregelung. Die ist völlig klar. Und besagt, dass Urheber/in und/oder Verlag einer Veröffentlichung des Zitats in diesem Werk, in diesem Kontext, ausdrücklich zugestimmt haben. Am besten schriftlich. Also: Wenn es denn schon sein muss, bitte immer erst mal eine Genehmigung für solche Schmuckzitate einholen! Das gebietet schlicht der Respekt vor der Schreibleistung eines anderen Menschen.

Und auch die Sache mit dem „seit 70 Jahren tot“ kann zu Ausnahmen führen … Wenn es nämlich Erben gibt, die das Urheberrecht  ihrer Vorfahren verwalten. Kommt immer wieder mal vor, dass auf diese Weise die Verwendung eines Zitats untersagt wird. Zugegeben: An der Stelle geht es meistens eher um Geld als um Respekt.

Fazit

Ja, als Fazit würde ich schon sagen: Leider ist der Wert des eigentlich guten Urheberrechts dank KI und dem langjährig nachlässigen Umgang als Schmuckzitate mittlerweile mehr oder weniger auf einem Nullpunkt angelangt. Null Respekt vor der Text-Leistung anderer. Was also können wir tun?

Mehr über die Schmuckzitate habe ich übrigens hier geschrieben.

Punkt zwei: Bewusstsein für den Umgang mit KI in puncto Urheberrecht schaffen

Mein Standpunkt KI gegenüber ist glasklar. So klar, dass ich mich dem Kreis derer angeschlossen habe, die das Siegel der menschlichen Intelligenz tragen. Es ist eine Art Selbstverpflichtung, freiwillig und sehr bewusst, kurz: ein Siegel für menschliche Intelligenz.

Ich will und werde mich damit gegen KI positionieren – so weit das eben (noch) geht. Denn am schlimmsten ist für mich, dass Individualität kaum noch zählt. Dass all unsere Gedanken, Erkenntnisse, Reflexionen, Forschungen, unsere Kreativität und Erfahrungen zu einem undefinierbaren Brei werden, in dem wir nicht mehr wissen, wer wer ist, uns kaum noch wiederfinden – weder als wir selbst noch als ein erkennbares Gegenüber. Von unseren klar formulierten (und zitierfähigen …) Gedanken mal ganz zu schweigen.

Um es noch klarer zu sagen: Es geht mir auch um den Prozess des Produzierens. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, habe ich nichts dagegen, dass das, was ich ohnehin hier kostenlos produziere, auch öffentlich sichtbar wird. Aber dann bitte so, dass ich

  • als Produzentin – namentlich – sichtbar bin. Vielleicht sogar meine Website (frommer Wunsch, ich weiß …)
  • nicht Geld dafür zahlen muss, sondern vielleicht sogar was mit dieser Arbeit verdiene
  • jederzeit entscheiden kann: Das darf in den Topf, mit dem KI trainiert wird. Das nicht. (Bücher dürften es bei mir zum Beispiel nicht …)
  • mit meinen Gedanken namentlich sichtbar bleiben kann.

Ich will und werde mich nicht daran beteiligen, dass dieser „undefinierbare Brei“ wächst und wächst. Und werde mir so wenig wie möglich fremde Inhalte aneignen. Wenn ich mit KI jemals etwas „verwurste“, dann nur das, was ich selbst geschrieben habe.

Über das MI-Siegel habe ich hier noch mehr geschrieben.

Sprechblase der Buchhebamme: Ich schreibe, also bin ich. Oder: das Urheberrecht

Ich schreibe, also bin ich

Zugegeben, das ist eine ziemlich extreme Aussage … Aber auf mich trifft sie zu. Und auf viele anderen Autorinnen und Autoren ebenfalls. Wir definieren uns über das Schreiben, es verschafft uns Klarheit und Einsichten, hilft oft bei Entscheidungen, definiert Stimme wie Stimmungen – und damit uns selbst. Schreiben ist für mich wie ein lebenswichtiges Organ. Das gilt für jeden einzelnen Satz. Wenn er so klar, schön oder eigenartig ist, dass ihn jemand zitieren möchte – umso besser. Natürlich freut mich das – sehr sogar! Aber ich finde es schlicht unverschämt, wenn der Zitierende dann völlig vergisst, dass an diesem einen Satz ein ganzer Mensch hängt, dass es diesen Satz nicht losgelöst von mir geben kann. So wenig wie (ohne Organspendeausweis) meine Lunge, mein Herz, meine Leber …

Für mich gilt diese Erkenntnis für jede Art von Text. Noch für die scheinbar trockenste wissenschaftliche Abhandlung … für ausnahmslos jeden Text.

Und wenn wir alle das besser verstehen würden, könnte – hoffentlich – das Urheberrecht (wieder) seine ursprüngliche Position einnehmen: Es ist wichtig. Denn es steht für Respekt.

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